Vereinssatzung

§ 1 Name, Sitz
Der Verein führt den Namen Literaturhaus Wuppertal e.V.
Sitz ist Wuppertal

§ 2 Zweck
Zweck des Vereins ist die Einrichtung und Unterhaltung eines Literaturhauses in Wuppertal. Damit soll Autorinnen und Autoren insbesondere aus der Region ein Forum für die Vorstellung ihrer Texte und Bücher geschaffen werden. Neben der Förderung zeitgenössischer Literatur bildet die Vermittlung der Literatur der Klassischen Moderne sowie die Pflege der regionalen Literatur und ihrer Geschichte einen weiteren Programmschwerpunkt. Durch Lesungen, Vorträge, Gesprächsrunden, Ausstellungen, Konzerte und andere Veranstaltungsformen soll das Gedächtnis an Else Lasker-Schüler und andere wachgehalten werden. Vorgesehen sind Kooperationen mit anderen literarischen Vereinen und Kulturinstitutionen der Stadt, mit der Bergischen Universität, dem Theater, der Musikhochschule, den Buchhandlungen usw. Dadurch soll das Literaturhaus Wuppertal zu einem lebendigen Ort der Begegnung und Diskussion werden.

§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Zwcke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Vereinsmitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede(r) Volljährige werden. Über die Aufnahme auf schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand. Ein Mitglied kann jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand aus dem Verein austreten. Ein Mitglied kann wegen schuldhaft grober Verletzung der Vereinsinteressen ausgeschlossen werden. Darüber entscheidet die Mitgliederversammlung mit 3/4-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.

§ 5 Mitgliedsbeitrag
Die Mitgliedschaft kostet 30,- Euro pro Jahr, für Ehepaare und Lebenspartnerschaften 50,- Euro, für Schüler und Studierende, Erwerbslose und Besitzer des Wuppertal-Passes 15,- Euro.

§ 6 Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der Stellvertretenden Vorsitzenden und dem/der Schatzmeister(in) und drei bis neun Beisitzer/innen. Die Amtszeit des Vorstands beträgt ein Jahr. Er bleibt auch danach bis zur Neuwahl im Amt. Der Verein wird durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten.

§ 7 Mitgliederversammlungen
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden anberaumt, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder ein Fünftel der Mitglieder es unter Angabe von Gründen verlangt.

§ 8 Einberufung von Mitgliederversammlungen
Mitgliederversammlungen werden vom/von der Vorsitzenden, im Verhinderungsfall von dem Stellvertreter / der Stellvertreterin durch einfachen Brief einberufen. Die Einberufungsfrist beträgt zwei Wochen, gerechnet ab Aufgabe der Briefe zur Post.

§ 9 Ablauf von Mitgliederversammlungen
Die Mitgliederversammlung leitet der/die Vorsitzende, im Verhinderungsfall der Stellvertreter/die Stellvertreterin. Ist auch er/sie verhindert, wird ein(e) Versammlungsleiter(in) gewählt. Die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung geändert und ergänzt werden. Über Beschlussanträge entscheidet die Versammlung durch Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen. Der Ausschluss von Mitgliedern und die Änderung der Satzung bedürfen einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen gültigen Stimmen. Für Änderung des Vereinszwecks und Auflösung des Vereins sind neun Zehntel der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Abstimmungen erfolgen durch Handaufheben; wenn ein Drittel der erschienenen Mitglieder es verlangt, muss schriftlich abgestimmt werden.

§ 10 Protokollierung von Beschlüssen
Beschlüsse sind unter Angabe von Ort und Zeit der Versammlung sowie des Abstimmungsergebnisses in einer Niederschrift festzuhalten. Die Niederschrift ist vom Protokollführer zu unterzeichnen.

§ 11 Anfall des Vermögens bei Auflösung
Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vereinsvermögen an den Verein "Vereinigung der Freunde der Stadtbibliothek e.V." (Sitz Wuppertal).

Wuppertal, den 25. Januar 2005